Drittanbieter-Urteil: Mobilfunk-Anbieter in der Pflicht

Urteil vom Landgericth Potsdam: Bei Beschwerden über Drittanbieter ist der Mobilfunkanbieter zuständig, der das Geld eintreibt.Mobilfunk-Anbieter verweisen ihre Kunden bei Rechnungsstreitigkeiten gern an den Drittanbieter. Das geht so aber nicht: Wer das Geld eintreibt, ist für Beschwerden zuständig.


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